eVergabe - Gütesiegel für Vergaberechtskonformität

Healy Hudson beauftragte die Anwaltssozietät FPS Rechtsanwälte & Notare mit der freiwilligen Überprüfung des Workflows „öffentliche Ausschreibung“ der Software eVergabe auf Vergaberechtskonformität. Hierzu wurden über einen Zeitraum von mehreren Wochen fiktive und simulierte Vergabeverfahren sowohl auf dem Test- als auch auf dem Abnahmesystem von Healy Hudson überprüft. Im Ergebnis konnten keinerlei mit dem Workflow zusammenhängende Vergaberechtsverstöße festgestellt werden – die im Rahmen der Tests durchgeführten Verfahrensschritte erwiesen sich allesamt als vergaberechtskonform.

Healy Hudson erhält das Audit für seine Software eVergabe bereits zum dritten Mal, nachdem in den vergangenen Jahren bereits zwei freiwillige Überprüfungen die Vergaberechtskonformität der Software bestätigten. Kommunen, die sich für die eVergabe von Healy Hudson entscheiden, erhalten somit eine mehrfach geprüfte und in vielen Referenzprojekten bereits erfolgreich eingesetzte Lösung für die effiziente Durchführung ihrer Vergabeverfahren.

Zusammen mit einem zentralen Bekanntmachungsportal, das sowohl als Publikationsorgan für laufende Vergabeverfahren als auch zur Veröffentlichung von Informationen über bereits vergebene Aufträge dient, kann die Lösung als Deutsche eVergabe auch in kleineren Kommunen schnell und kostengünstig eingeführt werden, ohne dass Einschränkungen im Funktionsumfang in Kauf genommen werden müssten.